In den ersten acht Monaten dieses Jahres sind laut Bundesregierung 1.479 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 26.413 Flüchtlingsschutz und 38.305 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 Absätze 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes wurde in 17.572 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/4019) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3212) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 55,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 46.419 Fällen vor Afghanistan mit 20.935 und dem Irak mit 3.555 Fällen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HIB Nr. 611 vom 1. November 2022

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