anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionenrechts heute im Deutschen Bundestag (TOP 5, gegen 18 Uhr) erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Der Deutsche Bundestag berät heute eine historische Reform. Denn mit der Neuregelung des strafrechtlichen Sanktionenrechts setzen wir jetzt um, was von Expertinnen und Experten seit vielen Jahren gefordert wird – in den letzten Legislaturperioden aber nie gelungen ist. Ich freue mich sehr, dass die Fortschrittskoalition nun endlich diesen wichtigen Schritt geht. Wir stärken die Resozialisierung und Prävention – und entlasten zugleich den Staat und seine Einrichtungen.“

Zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe:

„Zu viele Menschen müssen teils erhebliche Freiheitsstrafen verbüßen, weil die eigentlich gegen sie verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden kann. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung und einer schuldangemessenen Bestrafung fragwürdig. Und es verursacht auch erhebliche Kosten. Kurz gesagt: Die bisherige Regelung der Ersatzfreiheitsstrafe erzeugt zu viele Verlierer und stiftet zu wenig Nutzen. Mit unserem Gesetz halbieren wir die Ersatzfreiheitsstrafen und machen damit für die Betroffenen auch die Chance greifbarer, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ganz abzuwenden. Sage und schreibe zehnmal haben zuvor Initiativen aus Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vergeblich versucht, das System der Ersatzfreiheitsstrafen zu reformieren. Jetzt stehen wir vor diesem historischen Durchbruch.“ 

Zur Reform des Maßregelrechts:

„In den letzten Jahren hat die Zahl der Menschen drastisch zugenommen, die nach einer strafgerichtlichen Verurteilung in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Viele Kliniken sind überlastet. Das gefährdet auch den Behandlungserfolg der untergebrachten Personen. Mit unserer Reform – auf Grundlage der Arbeiten der vom Bundesjustizministerium einberufenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe –  tragen wir dafür Sorge, dass sich die Behandlung wieder auf diejenigen Personen konzentrieren kann, die wirklich behandlungsbedürftig und -fähig sind. Nur so lassen sich gute Behandlungserfolge erreichen – im Interesse der betroffenen Personen selbst, aber auch im Interesse unseres Allgemeinwesens.“

Zur Erweiterung der Strafzumessungsnorm § 46 StGB:

„Die offene Gesellschaft hat Feinde – und der Hass dieser Feinde richtet sich oftmals gegen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts. Das ist für den liberalen Rechtsstaat absolut inakzeptabel. Wir erweitern daher den Katalog der Strafschärfungsgründe in § 46 StGB. Hier sollen künftig „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive aufgeführt werden. Das eröffnet den Gerichten mehr Spielraum, um noch entschiedener gegen das erschreckende Ausmaß geschlechtsspezifischer und gegen LSBTI-Personen gerichteter Straftaten vorzugehen. Denn in unserem Land sollen sich alle sicher fühlen, egal wer sie sind oder wie sie leben.“

Quelle: Bundesjustizministerium, Pressemitteilung vom 15. März 2023

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