Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen heute im Bundestag (TOP 3, gegen 16.30 Uhr) erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Wer in einem Land hohe Gewinne erwirtschaftet, der soll sich mit einem fairen Beitrag an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Das ist für jeden Bürger und jeden mittelständischen Betrieb selbstverständlich. Das muss aber gerade auch für internationale Konzerne gelten. Mit unserem Gesetzesentwurf setzen wir auf die Kraft der Transparenz: Umsatzstarke Unternehmen müssen künftig im Unternehmensregister für jeden einsehbar offenlegen, wieviel Gewinn sie in den EU-Ländern und bestimmten „Steueroasen“ erwirtschaften –  und wieviel Steuern sie jeweils dort zahlen. So wird eine informierte öffentliche Debatte darüber möglich, ob umsatzstarke Unternehmen auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Steuerehrlichkeit wird durch die neuen Regelungen zu einem Wettbewerbsfaktor.

Die europäischen Vorgaben setzen wir bürokratiearm um und halten den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering. Die neue Regelung gilt für Unternehmen mit Umsätzen von weltweit mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr.“

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