BGH bestätigt lebenslange Haft im „Eisenhut-Mord“
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen im „Eisenhut-Prozess“ verworfen. Damit sind die lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau und die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren für seine Geliebte rechtskräftig (Az. 4 StR 459/24).