Pensionierter Professor der Leibniz-Universität wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt
Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 10.06.2025 einen ehemaligen Professor der Leibniz Universität Hannover wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130,00€, insgesamt 10.400€ verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.