Zur Vorstellung der Reform der Filmförderung durch die Staatsministerin Claudia Roth beim Deutschen Produzententag erklären Michael Sacher, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, und Awet Tesfaiesus, Obfrau im Ausschuss für Kultur und Medien:

Wir brauchen diese grundlegende Neuaufstellung der deutschen Filmförderung, um qualitativ hochwertige Filme in Deutschland zu entwickeln und zu produzieren sowie die Kinowirtschaft und den Film- und Medienstandort Deutschland zu fördern. Der vorgestellte Referentenentwurf zum Filmförderungsgesetz sowie die Entwürfe zu einem Filmförderungszulagengesetz und einem Investitionsverpflichtungsgesetz stellen Transparenz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, kreative Prozesse, finanzielle Planbarkeit sowie eine bürokratische Entlastung in den Mittelpunkt.

Insbesondere die Aufnahme der AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher e.V. und der AG Filmfestival in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt ist ein wichtiger Schritt. Beide Akteurinnen sind von zentraler Bedeutung für die Sichtbarkeit des deutschen Films und elementare Bestandteile der Filmbranche.

Auch die Vorgaben zur ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit einschließlich Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion wurden zudem weiter gestärkt. Vor allem die im Filmförderungsgesetz verankerte Einrichtung eines Diversitätsbeirats bei der Filmförderungsanstalt sowie die Pflichten zur Herstellung und Zugänglichmachung von barrierefreien Fassungen von geförderten Filmen sind hier positiv hervorzuheben.

Die Umstellung der Förderung im Filmförderungsgesetz auf eine referenzbasierte Produktions- und Verleihförderung sowie die Pläne zum Filmförderungszulagengesetz ermöglichen der Branche die nötige Planungssicherheit.

In den kommenden Monaten gilt es, die Vorlage der Kulturstaatsministerin aufzugreifen und gemeinsam mit der Branche die deutsche Filmförderung zukunftsfähig zu machen.

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