Medienberichten zufolge will die Bundesregierung die Grundsteuererklärung erst bis Ende September abgeben. Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags, mit:

„Bürger und Unternehmen müssen, Stand heute, bis 31. Januar 2023 Grundsteuererklärungen abgeben. Diese Obliegenheit müsste natürlich auch für grundbesitzende Gebietskörperschaften gelten, soweit nicht gemäß §§ 3, 4 GrStG Steuerbefreiung besteht. Laut Presse von heute, ist zumindest der Bund für seine nicht steuerbefreiten Liegenschaften in Erklärungs-Verzug und offenbar der Meinung, er habe ein Abgabeprivileg. Schafft er sich gar eines?

Die AfD-Fraktion kämpft – unter den von der Regierung vorgegebenen Rahmenbedingungen – für eine weitere Fristverlängerung bis Ende März 2023. Einen entsprechenden Antrag hatten wir bereits im Mai 2022 eingebracht (Bundestagsdrucksache 20/1864). Grundsätzlich sagen wir weiterhin: Die Grundsteuer muss weg!“

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 18. Januar 2023

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