Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen sinkt auf 390.000

Wiesbaden, 10. September 2026 (JPD) Rund 390.000 Menschen in Deutschland haben Ende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Das waren 15 Prozent beziehungsweise 71.400 Personen weniger als Ende 2024, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit 64.600 Personen beziehungsweise 17 Prozent stellte Syrien die größte Gruppe nach Herkunftsland.

Asylbewerberleistungen können Ausländer erhalten, die sich in Deutschland aufhalten und eine der Voraussetzungen des § 1 AsylbLG erfüllen. Unterschieden wird zwischen Regelleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs und besonderen Leistungen für bestimmte Bedarfssituationen.

Mehrheit der Leistungsbezieher zwischen 18 und 49 Jahre alt

Von den Empfängern von Regelleistungen waren Ende 2025 insgesamt 61 Prozent männlich und 39 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, 62 Prozent zwischen 18 und 49 Jahre und sieben Prozent mindestens 50 Jahre alt. Fast die Hälfte der Leistungsbeziehenden stammte aus Asien, 30 Prozent aus Europa und 17 Prozent aus Afrika.

Nach Syrien mit einem Anteil von 17 Prozent folgte die Türkei mit 15 Prozent als zweithäufigstes Herkunftsland. Zehn Prozent der Leistungsbezieher stammten aus Afghanistan und sieben Prozent aus dem Irak. Der Anteil ukrainischer Staatsangehöriger lag bei fünf Prozent.

Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens Ende August 2022 grundsätzlich vom AsylbLG in die Leistungssysteme des SGB II oder SGB XII. Neu ankommende Personen aus der Ukraine erhalten Asylbewerberleistungen daher grundsätzlich nur bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und der Klärung ihrer Einordnung in eines dieser Leistungssysteme.

Rund 214.800 Menschen erhalten besondere Leistungen

Ende 2025 erhielten rund 214.800 Menschen besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch diese Zahl sank gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent. Rund 10.000 Personen bezogen dabei ausschließlich besondere Leistungen und keine Regelleistungen.

Zu den besonderen Leistungen gehören unter anderem Hilfen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie sonstige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie können unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer in besonderen Bedarfssituationen gewährt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner