Mit einem klaren Bekenntnis zu einem modernen, durchsetzungsstarken und zukunftsgerichteten Verbraucherschutz ist in Berlin die zweitägige Verbraucherschutzministerkonferenz zu Ende gegangen. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, betonte im Anschluss die Relevanz der gefassten Beschlüsse für die Verbraucherinnen und Verbraucher: „Die Konferenz hat wichtige Impulse für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzt – sowohl im digitalen Raum als auch im Alltag. Die Verbraucherschutzministerkonferenz 2025 zeigt: Verbraucherinteressen haben einen festen Platz auf der politischen Agenda – Bund und Länder sind bereit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.“

Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf im Internet ist ein Dauerbrenner bei der Verbraucherschutzministerkonferenz. Beschwerden über hohe und vorher nicht klar erkennbare Zollgebühren oder Retourenkosten nehmen zu. Viele Onlineshops geben auch einen falschen Firmensitz an, um den Kunden zu suggerieren, dass Waren in Deutschland oder einem EU-Land gekauft werden. „Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht“, betont Ministerin Weidinger. „Nach dem Kauf erwartet Verbraucherinnen und Verbraucher häufig eine böse Überraschung, wenn Zollgebühren oder horrende Gebühren für Rücksendungen anfallen, die vom Händler vorher nicht angegeben waren. Gegen Anbieter, die tricksen und falsche Angaben machen, wollen wir vorgehen.“

In diesem Zusammenhang wurde über ein konsequenteres Vorgehen gegen Fake Shops diskutiert. Nach wie vor sind Bürgerinnen und Bürger in hohem Maße von betrügerischen Online-Shops betroffen. Zunehmend ist festzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Fake Shops in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken vorgeschlagen werden, ebenso auf Online-Plattformen und Marktplätzen. Die digitale Vermittlung, algorithmische Empfehlungen, das Nutzen der bereitgestellten Infrastruktur und Werbeanzeigen tragen maßgeblich zur Verbreitung von Fake Shops bei. Jedoch haften die Verantwortlichen bislang in der Regel nicht für die über ihre Dienste verbreiteten Inhalte. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Raum stellt die VSMK Handlungsbedarf fest. Hier bittet sie den Bund um Prüfung, auch wie ein Schadenersatzanspruch gegen Online-Vermittlungsdienste eingeführt werden kann.Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger: „Fake Shops sind nicht nur nervig, sondern auch eine reale Gefahr. Ich bin dafür, dass auch Portal-Betreiber, auf deren Seiten Werbung für Fake Shops verbreitet wird, für die betrügerischen Angebote künftig mit haften.“

Bei der Tagung wurde das Agieren von Influencern in der digitalen Welt diskutiert. Häufig werden in Livestreams Produkte und Dienstleistungen vorgestellt, per Klick können die Follower Waren kaufen oder werden zu Anbietern weitergeleitet. Die Verbraucherschutzministerkonferenz sieht es kritisch, dass häufig Werbung und Sponsoring-Angebote nicht klar deklariert und als solche erkennbar sind. Es werdenstrengere Regelungen für Influencer gefordert, wie beispielsweise ein Werbeverbot für risikobehaftete Finanzdienstleistungen, Schönheitsoperationen und Rauschmittel. „Vor allen Dingen für Kinder und Jugendliche sind Influencer Stars und Vorbilder, zu denen sie Vertrauen haben. Das soll auch so bleiben, schließlich gehört das Zusammenspiel zwischen Influencern und Followern zum Alltag in der digitalen Welt. Wichtig ist aber, dass wir klare Regelungen schaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dubiosen Angeboten und gefährlichen Produkten schützen.“, erklärt Weidinger.

Zur Weiterentwicklung des Rechts auf schnelles Internet wurde erörtert, dass ein Internetzugang zur Grundversorgung wie Wasser oder Energie gehört. Die VSMK begrüßt, dass das „Recht auf schnelles Internet“ ein digitales Auffangnetz für all diejenigen schafft, die von einer ausreichenden Internetversorgung abgeschnitten sind. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden grundlegende digitale Dienstleistungen schnell immer anspruchsvoller in Bezug auf ihren Datenverbrauch. Gleichzeitig stellt dieVSMK fest, dass das Verfahren zur Anpassung der Mindestbandbreite zur Erfüllung des Rechts auf schnelles Internet langwierig ist. Um mit der schnellen technologischen Entwicklung Schritt zu halten und dauerhaft digitale Teilhabe zu ermöglichen, sehen sie die Notwendigkeit, das Rechtsinstrument zügig weiterzuentwickeln. Ein unbürokratischer Lösungsansatz könnte die Etablierung eines Verfahrens sein, in dem sich die Mindestbandbreite automatisiert zu festgelegten Zeitpunkten um einen vorher festgelegten Wert erhöht. Die VSMK bittet die Bundesregierung um entsprechende Maßnahmen. Des Weiteren setzt sich die VSMK dafür ein, dass die Verbraucherrechte gestärkt werden, etwa zum Beispiel die versprochene Datenübertragungsrate nicht erreicht wird. „Digitale Teilhabe darf nicht an geringen Bandbreiten scheitern. Schnelles Internet ist kein Luxus, sondern eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliches und berufliches Miteinander. Die Politik hat die Aufgabe, auf Optimierungen und bessere Verbraucherrechte hinzuwirken“, sagte Weidinger.

Zentrales Thema der Verbraucherschutzministerkonferenz war die Stärkung der Fluggastrechte. Die VSMK betrachtet mit Sorge, dass die Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung Mängel aufweist, die Verbraucherinnen und Verbraucher davon abhalten, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen vollumfänglich wahrzunehmen. Die Konferenz setzt sich per Beschluss für Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung ein und bittet den Bund, aktiv zu werden. Es wird ein automatisiertes Verfahren gefordert, welches unverzügliche Rückerstattungen und Entschädigungen etwa bei einer Flugverspätung ermöglicht. Außerdem wird eine Vereinheitlichung der Handgepäckregelungen der Luftfahrtgesellschaften angeregt, mit dem Ziel, dass sich Fluggäste unabhängig von der Airline und dem eingesetzten Flugzeug auf Mindestmaße für Handgepäckstücke verlassen können. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz, Verlässlichkeit und faire Behandlung – auch beim Fliegen. Wir brauchen einheitliche und klarere Regelungen, die die Rechte der Fluggäste stärken“, sagte Weidinger.

MJ Sachsen-Anhalt, 23.05.2025

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