Schutzsuchende in Deutschland: Zahl sinkt 2025 leicht auf 3,2 Millionen

Wiesbaden, 12. Mai 2026 (JPD) Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister erfasst. Das entsprach nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,9 Prozent der Bevölkerung. Gegenüber Ende 2024 sank die Zahl um 68.000 Personen beziehungsweise 2,1 Prozent. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhalten.

Den höchsten Anteil an Schutzsuchenden gemessen an der Bevölkerung verzeichneten Bremen mit 6,6 Prozent, das Saarland mit 5,3 Prozent und Berlin mit 5,2 Prozent. Die niedrigsten Anteile entfielen auf Brandenburg und Bayern mit jeweils 3,0 Prozent sowie Mecklenburg-Vorpommern mit 3,3 Prozent. Größte Herkunftsgruppen waren Menschen aus der Ukraine mit 1,164 Millionen Personen, aus Syrien mit 669.000 sowie aus Afghanistan mit 321.000 Personen. Zusammen stellten diese Gruppen rund zwei Drittel aller Schutzsuchenden.

Zahl der Neueinreisen fast halbiert

2025 wurden rund 155.000 Schutzsuchende registriert, die erstmals nach Deutschland eingereist waren. Das waren 46,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Die größte Gruppe bildeten Ukrainerinnen und Ukrainer mit 93.000 Personen, gefolgt von jeweils rund 13.000 Menschen aus Syrien und Afghanistan.

Erstmals seit Beginn des russischen Angriffskriegs kamen dabei mehr Jungen und Männer aus der Ukraine nach Deutschland als Frauen und Mädchen. Hintergrund dürfte die Aufhebung des ukrainischen Ausreiseverbots für Männer zwischen 18 und 22 Jahren im August 2025 sein. Nach vorläufigen Daten der Wanderungsstatistik stieg die Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025 deutlich an.

Besonders stark ging die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender aus Syrien zurück. Dort sank die Zahl binnen Jahresfrist um 73,8 Prozent auf 13.000 Personen. Auch aus der Türkei kamen deutlich weniger Schutzsuchende. Bei ukrainischen Staatsangehörigen verringerte sich die Zahl der Neueinreisen um 32,5 Prozent.

Mehrheit verfügt über anerkannten Schutzstatus

Rund 2,7 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2025 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Das entsprach 83,4 Prozent aller registrierten Schutzsuchenden. Davon besaßen 88,1 Prozent einen befristeten, 11,9 Prozent einen unbefristeten Schutzstatus.

Häufigster Aufenthaltstitel war der vorübergehende Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine mit rund 1,09 Millionen Personen. Es folgten die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention mit 500.000 sowie subsidiärer Schutz mit 373.000 Personen.

Bei 361.000 Schutzsuchenden war Ende 2025 noch keine rechtskräftige Entscheidung über den Schutzstatus getroffen worden. Weitere 178.000 Personen waren nach Ablehnung ihres Asylverfahrens oder nach Verlust des Schutzstatus ausreisepflichtig. Davon verfügten rund 140.000 Menschen über eine Duldung.

Einen deutlichen Zuwachs gab es bei Aufenthaltstiteln wegen nachhaltiger Integration nach Paragraf 25b Aufenthaltsgesetz. Die Zahl stieg binnen Jahresfrist um 42,5 Prozent auf rund 60.000 Personen. Das Statistische Bundesamt führt dies unter anderem auf das bis Ende 2025 geltende Chancen-Aufenthaltsrecht zurück.

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