Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sieht für das Bundesverfassungsgericht Ausgaben von 46,4 Millionen Euro vor, rund 1,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Während die Personal- und Verwaltungskosten steigen, sind die Investitionen rückläufig.

    Für das Bundesverfassungsgericht sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 Ausgaben in Höhe von 46,4 Millionen Euro vorgesehen. Damit steigt der Etat des höchsten deutschen Gerichts um rund 1,6 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Der größte Posten entfällt weiterhin auf die Personalkosten, die mit 32,8 Millionen Euro leicht anwachsen sollen. Deutlich höher angesetzt sind die sächlichen Verwaltungsausgaben, für die 7,8 Millionen Euro eingeplant sind. Demgegenüber sinken die Zuweisungen und Zuschüsse geringfügig auf 4,4 Millionen Euro. Für Investitionen ist eine Absenkung auf 1,4 Millionen Euro vorgesehen. Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 19 liegt dem Bundestag nun zur weiteren parlamentarischen Beratung vor.

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