
Berlin, 25.09.2026 (JPD) – Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen Meldepflichten bei anwaltlichen Sammelanderkonten bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist der Fortbestand solcher Konten damit zumindest für das Jahr 2027 vorerst gesichert.
Voraussetzung für die Verlängerung war ein Konzept der Bundesrechtsanwaltskammer für eine künftig automatisierte Prüfung von Transaktionen auf Sammelanderkonten. Vorgesehen ist ein zentrales elektronisches System, für das derzeit ein Vergabeverfahren vorbereitet wird.
Der DAV sieht allerdings neue Risiken durch das ab Juli 2027 geltende EU-Geldwäschepaket. Insbesondere geplante Technische Regulierungsstandards der europäischen Geldwäschebehörde AMLA könnten nach Auffassung des Verbands Prüf- und Dokumentationspflichten vorsehen, die mit anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten kollidieren.
Der DAV warnt deshalb davor, dass Sammelanderkonten bei unveränderter Umsetzung der Vorgaben vom Markt verschwinden könnten.






