Berlin, 1. November 2025 (JPD) – Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt dringt auf eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Vor der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) kündigte sie an, einen entsprechenden Beschlussvorschlag einzubringen. Ziel sei es, die Bundesjustizministerin aufzufordern, die Reform des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) erneut zu prüfen und die Grundlage für eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen.

Bernhardt fordert Reform des § 218 StGB – Weg zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Nach Auffassung Bernhardts widerspricht die derzeitige Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs dem Prinzip der Selbstbestimmung der Frau. „Keine Frau trifft eine solche Entscheidung leichtfertig“, erklärte sie. Ein Schwangerschaftsabbruch sei eine tiefgreifende persönliche Entscheidung, die ohne staatlichen Zwang getroffen werden müsse. Die Entkriminalisierung wäre auch ein Schritt, um die langjährige Forderung vieler ostdeutscher Frauen nach mehr Selbstbestimmung aufzugreifen.

Bereits 2024 hatte die Konferenz der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Ministerinnen und Minister eine Reform des Abtreibungsrechts befürwortet. Ein Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung kam aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch nicht mehr zum Abschluss. An diese Initiative wolle Mecklenburg-Vorpommern nun anknüpfen, so Bernhardt.

Die Ministerin verwies auf umfangreiche medizinische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse der vergangenen Jahre, die eine Neubewertung des strafrechtlichen Umgangs mit Schwangerschaftsabbrüchen nahelegten. Auch der Blick in andere europäische Rechtsordnungen zeige, dass viele Staaten auf gesundheitsrechtliche und qualitätssichernde Regelungen statt auf Strafnormen setzten. Das deutsche Strafrecht solle sich auf den Schutz vor nicht selbstbestimmten oder unsicheren Eingriffen konzentrieren, ohne die grundrechtlich geschützte Entscheidungsfreiheit der Frau einzuschränken.

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister findet am 6. und 7. November 2025 in Leipzig statt. Dort soll über den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern beraten werden, den Weg zu einer möglichen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzuleiten.

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