
Berlin, 24. November 2025 (JPD) – Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Nichtbeanstandungserlass zu anwaltlichen Sammelanderkonten um ein weiteres Jahr verlängert und damit eine für die Anwaltschaft zentrale Übergangsregelung bis Ende 2026 gesichert. Die Entscheidung erfolgte nach intensiven Gesprächen zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem BMF und dem Bundesjustizministerium (BMJ). Der Erlass sorgt dafür, dass Banken solche Konten weiterhin nicht als meldepflichtig nach dem Common Reporting Standard (CRS) behandeln müssen.
Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses zu Sammelanderkonten
Der Nichtbeanstandungserlass zu Sammelanderkonten war ursprünglich bis Ende 2025 befristet. Hintergrund ist eine Regelung des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG), nach der Banken eigentlich verpflichtet wären, anwaltliche Sammelanderkonten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Solange keine gesetzliche Dauerlösung existiert, verhindert der Erlass Sanktionen gegen Banken, die die Konten weiterhin wie bisher behandeln.
Das BMF knüpft die erneute Verlängerung an die Bedingung, dass Deutschland Vorgaben der OECD umsetzt. Diese sehen vor, dass Rechtsanwaltskammern Sammelanderkonten anhand definierter Kriterien prüfen und hierfür ein belastbares Prüfsystem entwickeln. Die BRAK-Hauptversammlung hatte deshalb im September 2025 beschlossen, ein Konzept für ein zentrales elektronisches Prüfverfahren zu erarbeiten. Ein entsprechender Entwurf liegt dem BMF inzwischen vor und bildet die Grundlage für die Fortführung der Ausnahmeregelung.
Nach dem Konzept sollen künftig bestimmte Transaktionsdaten über Bankschnittstellen automatisiert abgerufen und durch ein elektronisches System auf Auffälligkeiten überprüft werden. Nur wenn das System einen Hinweis erkennt, werden Daten zur weiteren Prüfung an die zuständige Rechtsanwaltskammer weitergeleitet. Das BMF geht davon aus, dass das System bis Mitte 2027 produktiv betrieben werden kann. Die BRAK übernimmt nun die Ausarbeitung der rechtlichen und technischen Umsetzung.
BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling bezeichnete die Verlängerung als wichtiges Zwischenergebnis. Für die Anwaltschaft bedeute die Entscheidung Rechtssicherheit bis 2026, zugleich sei es Aufgabe der BRAK, eine dauerhafte Lösung zu sichern.