Das TAB berät als selbstständige, wissenschaftliche Einrichtung die Parlamentsausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels. Auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Deutschen Bundestages steuert der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Arbeit des TAB.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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