
Mit dem Gesetz werden unter anderem Sanierungs- und Entwicklungsvorhaben der Kommunen gefördert. Öffentliche Verwaltungen erhalten mehr Eingriffsmöglichkeiten bei Bodenspekulationen in Großstädten.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21