Mit diesen Verträgen treten die Königreiche Bayern und Württemberg und die Großherzogtümer Baden und Hessen dem Norddeutschen Bund bei. Darüber hinaus beschließt der Reichstag die Einführung der Bezeichnungen „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21