Der Bundestag beschließt im Strafverfahrensänderungsgesetz die Einführung der molekulargenetischen Untersuchung, mit der die Abstammung bestimmt werden kann. Die sogenannte DNA-Analyse gilt seither als ein Meilen-stein der Verbrechensaufklärung.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21