Im Verkehrszentralregister, welches vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, werden zukünftig verkehrsrelevante Straftaten und Ordnungsverstöße (damals „Übertretungen“) gespeichert.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21