Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
In seiner Mai-Sitzung beschloss der Bundesrat vier eigene Gesetzentwürfe und machte den Weg frei für eine Reihe neuer Gesetze, die der Bundestag zuvor beschlossen hatte. Dazu gehören das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag, Änderungen am Klimaschutzgesetz, die Reform des Namensrechts sowie ein Gesetz zum neuen Straftatbestand unzulässige Interessenwahrnehmung.
Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute den interaktiven Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können auf www.bundes-klinik-atlas.de schnell und verständlich erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.
Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe werden demnach künftig Mandatsträger bestraft, die für Handlungen, die sie während des Mandates vornehmen, eine ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
Für fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) geht von der AfD eine Gefahr für die Demokratie aus, 25 Prozent sehen das nicht so (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils „weiß nicht“). Dabei schließen sich im Westen 76 Prozent dieser Einschätzung an, im Osten 63 Prozent. Ein Verbot der AfD unterstützen lediglich 44 Prozent, darunter Mehrheiten in den Anhängerschaften von SPD (59 Prozent) und Grünen (65 Prozent). Insgesamt 50 Prozent sind gegen ein Verbot der AfD.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches angenommen.
Im 1. Quartal 2024 waren rund 45,8 Millionen Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt um 38 000 Personen (+0,1 %).
In seiner nächsten Plenarsitzung am 17. Mai 2024 erwartet den Bundesrat eine mit 32 Punkten eher kurze Tagesordnung, doch auch diesmal sind die Themen breit gefächert.
Den Ergebnissen der 166. Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Mai in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen mit einem Volumen von 950,3 Mrd. Euro in diesem Jahr schlechter als noch in der Oktober-Schätzung erwartet. Auch in den weiteren Jahren des Schätzzeitraums sind Mindereinnahmen gegenüber der letzten Schätzung zu verzeichnen. Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Erwartung aus dem Oktober 2023 durchschnittlich jährlich um rund 16 Mrd. Euro niedriger. Den größten Teil der Mindereinnahmen hat der Bund zu tragen.
Die Koalitionsfraktionen wollen einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr einführen. Der Gesetzentwurf dazu legt fest, dass ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat“. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ in erster Lesung durch den Bundestag beraten.
Die sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.