Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

„Aus Sicht der Bundesregierung liegt angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der hier gestellten Fragen teilweise eine administrativen Überkontrolle vor“, schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort (20/8035) auf die Kleine Anfrage. Weiter heißt es dort unter Verweis auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts: „Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.“

Ferner begründet das Ministerium die Schwierigkeit mit der Ermittlung der abgefragten Daten damit, dass das Haus mit einem neuen Personalverwaltungssystem arbeite. Eine Auswertung von Daten mit Bezug zum Zeitpunkt vor dem Jahreswechsel 2021/22 müsse daher händisch erfolgen. Der Aufwand für eine Analyse der Jahre 2005 bis 2020 würde mindestens 192 Arbeitsstunden umfassen. „Ein solch hoher zusätzlicher Aufwand würde die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben des Arbeitsbereichs gefährden“, erklärt die Bundesregierung.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung folglich lediglich Planstellen für die Jahre 2021 bis 2023 auf. Die Fraktion Die Linke hatte in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Personalkosten im BMFSFJ seit 2005 „massiv angestiegen“ seien, von 12,6 Millionen Euro auf 38,2 Millionen Euro laut Haushaltsentwurf für 2024.

Seit 2015 habe es sechs Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegeben, stellt Die Linke fest und erklärt: „Mit jedem Wechsel gingen oft auch personelle Veränderungen einher, sei es durch eine neue Schwerpunktsetzung der neuen Bundesministerin oder durch zusätzliche neue Aufgabenbereiche wie z. B. im Jahr 2011, als das Bundesamt für den Zivildienst umgestaltet wurde zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).“

Ferner schrieb die Linke: „Des Weiteren sind in den letzten Jahren weitere Bundesämter bzw. Bundeszentralen, die in der Verantwortung des BMFSFJ liegen, hinzugekommen. Dazu gehören neben dem BAFzA auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch befinden sich inzwischen diverse Stiftungen wie z. B. die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie die Bundesstiftung Gleichstellung unter dem Dach des BMFSFJ. Und auch für diese Behörden stellt sich die Frage nach der Personalentwicklung der letzten Jahre.“

(c) HiB Nr. 611, 24.08.2023

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