
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird darüber hinaus das Ziel der Begrenzung wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Zugleich hat das Kabinett heute das Ende der Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beschlossen. Dafür wurde der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet. Künftig wird für die Einbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Die heutigen Entscheidungen im Bundeskabinett dienen der Reduzierung der illegalen Migration. Ziel ist es, Pull-Faktoren zu senken, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen und dem Leitsatz der Humanität und Ordnung gleichermaßen gerecht zu werden.“
Deutschland ist durch die Aufnahme und Integration der hohen Anzahl an Schutzsuchenden, die ins Land gekommen sind, enorm gefordert. Die Herausforderungen bei Aufnahme und Integration verstärken sich, wenn die Kernfamilie der Schutzberechtigten nachzieht. So müssen die Kommunen auch diesen regelmäßig ausreichenden Wohnraum, Kita- und Schulplätze etc. zur Verfügung stellen und zum Teil auch größere Familien unterbringen.
Nach bisheriger Rechtslage wurde ein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten innerhalb eines Kontingents von 1.000 Visa pro Monat gewährt. Dieses Kontingent wird seit Juni 2023 vollständig ausgeschöpft.
Während für Beschränkungen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen strengere verfassungs- und europarechtliche Vorgaben gelten, hat der Gesetzgeber bei Einschränkungen des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten einen weiteren Spielraum. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nutzt diesen Handlungsspielraum und greift damit nicht nur ein Vorhaben des Koalitionsvertrags, sondern auch eine Forderung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus Oktober 2024 auf. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird aufgrund der vorgesehenen Regelung für zwei Jahre nach Inkrafttreten kein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten mehr gewährt. Härtefälle bleiben davon unberührt.
Der Gesetzentwurf macht darüber hinaus eine Änderung aus der letzten Legislaturperiode rückgängig und fügt das Wort „Begrenzung“ in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes wieder ein. Damit wird klargestellt, dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur der Steuerung, sondern auch der Begrenzung des Zuzugs nach Deutschland dient. Dies sendet ein klares Signal, dass bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts die Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates zu berücksichtigen ist, unerlaubte Einwanderung begrenzt und die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verfolgt wird.
BMI, 28.05.2025