22. März 1974 – Deutscher Bundestag setzt Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre herab
Zuvor war die Volljährigkeit erst mit dem 21. Geburtstag erreicht worden. Die Regelung tritt zum 1. Januar 1975 in Kraft.
Zuvor war die Volljährigkeit erst mit dem 21. Geburtstag erreicht worden. Die Regelung tritt zum 1. Januar 1975 in Kraft.
Nach der Wahl zum Reichstag am 3. März 1871 tritt dieser im Weißen Saal des Berliner Stadtschlosses zum ersten Mal zusammen.
Der Ausschuss hat unter anderem den Auftrag, das Ausmaß der Ausspähungen durch die Geheimdienste der USA aufzuklären.
Zur Abstimmung über den Vertrag über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) finden im Plenum des Bundeshauses erstmals Filmaufnahmen statt, die am darauffolgenden Tag gesendet werden.
Der Bundestag stimmt dem sogenannten Luxemburger Abkommen zu. Das Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Israel sowie der Jewish Claims Conference (JCC) ebnet den Weg für deutsche Wiedergutmachungsleistungen an den Staat Israel.
Das im Deutschhaus Mainz ansässige Parlament gilt als der erste Demokratieversuch auf deutschem Boden.
Das Gesetz regelt den rechtlichen Rahmen für die Wahlen der deutschen Abgeordneten im Europaparlament und legt die wesentlichen Bestimmungen zum Wahlrecht und Wahlsystem fest.
Das Wahlgesetz führt unter anderem Neuerungen wie die Briefwahl und eine verschärfte Sperrklausel ein.
In einer Regierungserklärung kündet Bundeskanzler Gerhard Schröder weitreichende sozialpolitische Reformen an. Die „Agenda 2010“ sieht unter anderem die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor.
Die Abgeordneten befassen sich in der Debatte mit der Wanderausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“. Sie setzen sich insbesondere mit der Kernthese der Ausstellung auseinander, nach der die deutsche Armee sich im Zweiten Weltkrieg aktiv am Vernichtungskrieg gegen Juden, Kriegsgefangene und Zivilbevölkerung beteiligt habe.
Die Kommission bekommt unter anderem den Auftrag, Machtstrukturen und Wirkungsweise der Repression in der DDR zu untersuchen sowie die Auswirkungen auf die DDR-Bürger aufzuzeigen.
Der Bundestag beschließt, als Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus an Norwegen 60 Millionen und an Dänemark 16 Millionen D-Mark zu zahlen.