4. Juli 1957 – Bundestag erlässt Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Gesetz legt Grundlagen zum deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Es dient der Erhaltung eines freien und vielseitigen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und gilt als Grundlage für die soziale Marktwirtschaft.