Das Gesetz ordnet eine verbindliche Jugendimpfung und Revakzination an. Es gilt als erstes Gesetz zur Vorbeugung von Volkskrankheiten und Seuchen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Das Gesetz ordnet eine verbindliche Jugendimpfung und Revakzination an. Es gilt als erstes Gesetz zur Vorbeugung von Volkskrankheiten und Seuchen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21