Über 250 Schmuckstücke mit einem Originalwert von geschätzten 150.000 Euro – das ist das Ergebnis einer Kontrolle des Zolls am Flughafen in Hannover.
Als die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Hannover am 28.03.2024 einen aus der Türkei zurückreisenden Mann im grünen Kanal nach anmeldepflichtigen Waren fragten, gab dieser zunächst an, diverse Schmuckartikel aus dem Urlaub mitzubringen, um diese auf Flohmärkten weiter zu verkaufen.
Bei genauerer Betrachtung des Gepäcks stellten die Zöllnerinnen und Zöllner eine große Menge gefälschter Luxusprodukte wie Uhren, Armbänder, Halsketten und Ohrringe fest.
„Aufgrund der Menge der gefälschten Produkte und der Aussage des Reisenden, diese auf Flohmärkten weiterverkaufen zu wollen, bestanden für meine Kolleginnen und Kollegen keine Zweifel daran, dass diese Einfuhr gewerbsmäßig und damit illegal sei“, so Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.
Bei gefälschten Produkten als Reisemitbringsel aus dem Urlaub ist Vorsicht geboten, besteht seitens des Zolls der Verdacht, dass die Einfuhr gewerblichen Charakter hat, werden die Waren eingezogen und vernichtet.
So auch im vorliegenden Fall:
„Die gesamten Waren wurden von uns einbehalten. Wir stehen zurzeit in engem Austausch mit den Rechteinhabern – im Anschluss werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet“, so Bacher abschließend.
Ob den 51-Jährigen zudem ein zivilrechtliches Verfahren erwartet, entscheiden die jeweiligen Rechteinhaber.
(c) HZA Hannover, 08.04.2024