Logistikzentrum in Wölfersheim darf vorerst nicht gebaut werden

Kassel, 16. Juli 2026 (JPD). Die zugunsten der Gemeinde Wölfersheim zugelassene Abweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 ist rechtswidrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit die Planung eines 30 Hektar großen Gewerbegebiets mit Logistikzentrum vorerst gestoppt.

Die vorgesehene Fläche ist im Regionalplan vollständig als Vorranggebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Zielabweichung zuletzt Ende Juni 2026 unter Auflagen und Bedingungen erneut zugelassen.

Planänderungsverfahren erforderlich

Nach Auffassung des Gerichts durfte das Land kein bloßes Zielabweichungsverfahren durchführen. Der Regionalplan lege konkret fest, an welchen Standorten Industrie und Gewerbe angesiedelt werden dürften. Eine Abweichung hiervon berühre die Grundzüge der Planung.

Erforderlich sei deshalb ein förmliches Planänderungsverfahren gewesen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte gegen die Genehmigung geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine frühere Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im September 2023 aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Die Revision wurde nun nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2026 – 4 A 610/19

Vorinstanzen und Verfahrensgang: Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 23. Januar 2019; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Mai 2021; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner