VG Mainz bestätigt Rechtmäßigkeit der Beigeordnetenwahlen in Mainz

Mainz, 22. Oktober 2026 (JPD) – Politische Vorabsprachen über Kandidaten machen eine Beigeordnetenwahl nicht rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und die Klage gegen die Bürgermeister- und Beigeordnetenwahlen der Landeshauptstadt vom 21. Mai 2025 abgewiesen.

Ein Stadtratsmitglied hatte die Wahlen angefochten und unter anderem eine unzureichende Prüfung der fachlichen Eignung sowie zu kurze Bewerbungsfristen beanstandet. Zudem hätten sich Grüne, CDU und SPD bereits im Vorfeld auf bestimmte Kandidaten verständigt.

Das Gericht sah keine Verfahrensfehler. Die Ausschreibung sei rechtzeitig erfolgt. Auch die fünftägige Prüfungszeit für die Ratsmitglieder nach Übermittlung der Bewerberlisten sei ausreichend gewesen.

Die gerichtliche Kontrolle beschränke sich auf die Einhaltung des Wahlverfahrens. Ob tatsächlich der bestgeeignete Bewerber gewählt wurde, unterliege keiner gerichtlichen Überprüfung. Politische Vorfestlegungen seien zulässig, solange daraus keine erheblichen Vorteile im Wahlverfahren entstünden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung bedarf der Zulassung.

VG Mainz, Urteil vom 14. Oktober 2026 – 3 K 108/26.MZ.

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