Koblenz, 2. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali als rechtswidrig bewertet. Die Kläger, Soldaten im Auslandseinsatz zwischen 2018 und 2019, hatten während ihres Einsatzes Fahrzeuge auf Sprengstoff kontrolliert und dafür Zulagen von jeweils über 20.000 Euro erhalten. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland 2021 die Zahlungen teilweise und später vollständig zurückforderte, hatten die Soldaten vor Gericht Erfolg.

Verwaltungsgericht Koblenz: Rückforderung von Sprengstoffzulagen rechtswidrig

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Tätigkeiten der Kläger nicht ausreichend dokumentiert seien und eine genaue Prüfung, welche Aufgaben zulagenberechtigt waren, nicht möglich gewesen sei. Die Beweislast liege bei der Beklagten. Selbst bei einer möglichen Überzahlung hätte eine Rückforderung unter Berücksichtigung der Billigkeit erfolgen müssen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Überzahlungen auf Veranlassung der Vorgesetzten erfolgt seien und über mehrere Jahre hinweg in der Praxis an alle eingesetzten Sprengstoffentschärfer ausgezahlt wurden. Zudem hätten die Soldaten aufgrund der Gefährdungslage, unter anderem durch einen Selbstmordanschlag auf ein Camp in Mali, von einem Anspruch auf die Zulagen ausgehen dürfen.

Die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 12. September 2025 (Az. 2 K 866/24.KO und 2 K 999/24.KO) können von den Beteiligten beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur Berufung zugelassen werden. Die Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr und die Berücksichtigung praktischer Einsatzbedingungen.

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