Eilantrag gegen Eventfläche „Evergreen“ in Schwollen abgelehnt

Koblenz, 17. Juli 2026 (JPD). Ein Nachbar ist mit seinem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für die Freiluft-Eventfläche „Evergreen“ in Schwollen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass das Interesse am vorläufigen Betrieb der Fläche überwiegt.

Der Antragsteller hatte unzumutbare Lärmbelastungen geltend gemacht. Die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs gegen die im Juni erteilte Baugenehmigung bewertete das Gericht als offen.

Höchstens fünf Veranstaltungen jährlich

Nach Auffassung der Kammer drohen keine dauerhaften Nachteile, weil die Genehmigung jährlich höchstens fünf Veranstaltungen erlaubt. Im Jahr 2026 stehe nur noch eine Veranstaltung am 22. August an, deren Auswirkungen dem Antragsteller zuzumuten seien.

Die Baugenehmigung unterscheide sich wesentlich von der zuvor erfolgreich angegriffenen immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für das Festival. Im baurechtlichen Verfahren falle besonders ins Gewicht, dass Veranstaltungen auf der Fläche nur in einem eng begrenzten Umfang und damit als seltene Ereignisse zulässig seien.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 6. Juli 2026 – 4 L 762/26.KO

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