Hannover, 23. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage von Anwohnern gegen die Umnutzung eines ehemaligen Schwesternwohnheims in eine Unterkunft für Obdachlose abgewiesen. Die 4. Kammer entschied, dass durch die geplante Einrichtung von 77 Microappartements und sechs Wohnungen keine Nachbarrechte verletzt werden. Die Kläger hatten argumentiert, die Nutzung sei mit dem allgemeinen Wohngebiet unvereinbar und führe zu unzumutbaren Störungen, dieser Sicht folgte das Gericht jedoch nicht.

Obdachlosenunterkunft im Wohngebiet: Nachbarrechte nicht verletzt

Die Kammer nahm die Örtlichkeiten in Augenschein und bewertete die rechtlichen sowie tatsächlichen Gegebenheiten. Entscheidend war, dass es sich bei der Unterkunft um eine soziale Einrichtung und nicht um einen kommerziellen Beherbergungsbetrieb handelt. Zudem liegen die Aufenthaltsbereiche von den Grundstücken der Kläger abseits, die Zufahrt erfolgt nicht über angrenzende Straßen und ein Sicherheitsdienst ist dauerhaft vor Ort. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen und des längeren Aufenthaltscharakters zur Wiedereingliederung der Bewohner sah das Gericht keine unzumutbaren Störungen oder rücksichtsloses Verhalten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragt werden.

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