Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt Beitragsbescheide der Samtgemeinde Gieboldehausen

Göttingen, 26. Juni 2026 (JPD). Die Samtgemeinde Gieboldehausen durfte Grundstückseigentümer in der Mitgliedsgemeinde Bodensee zu Erschließungsbeiträgen für hergestellte Verkehrsflächen heranziehen. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies am 15. April 2026 mehrere Klagen gegen entsprechende Beitragsbescheide ab.

Die Kläger sind Eigentümer verschiedener Grundstücke in Bodensee. Sie hatten sich gegen Bescheide aus den Jahren 2023 und 2024 gewandt, mit denen Erschließungsbeiträge für die Herstellung von Verkehrsflächen festgesetzt wurden. Die Beiträge lagen je nach Grundstücksgröße und baulicher Nutzbarkeit zwischen 7.701,60 Euro und 130.941,41 Euro.

Hintergrund war eine frühere gemeinsame Abrechnung von drei Straßen als sogenannte Erschließungseinheit. Diese gemeinsame Veranlagung hatte das Verwaltungsgericht Göttingen bereits mit Urteilen vom 16. Dezember 2022 für rechtswidrig erklärt. Daraufhin bestimmte die Samtgemeinde Ende 2023 neue Abrechnungsgebiete und berechnete die Erschließungsbeiträge für die drei Straßen jeweils einzeln. Für einige Anlieger ergaben sich dadurch höhere Beiträge, die durch Nachveranlagungsbescheide festgesetzt wurden.

Die hiergegen gerichteten Klagen blieben ohne Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war die einzelne Veranlagung der Straßen rechtmäßig. Die Kläger konnten sich auch nicht darauf berufen, dass die früheren Heranziehungsbescheide aus dem Jahr 2020 ihnen Vertrauensschutz vermittelten.

Das Gericht verneinte zudem eine Verjährung der Beitragsansprüche. Maßgeblich sei, dass die für die Beitragserhebung notwendige Widmung der Straßen im Jahr 2019 erfolgt sei. Damit sei die gesetzliche Festsetzungsfrist von vier Jahren beim Erlass der neuen Bescheide im Jahr 2023 noch nicht abgelaufen gewesen.

Auch ein Schutz vor höheren Nachforderungen bestand nach Ansicht der Kammer nicht. Der Anspruch der Gemeinden auf Erschließungsbeiträge müsse nach Bundesrecht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist zutreffend ausgeschöpft werden. Frühere fehlerhafte Bescheide schützten die Kläger daher nicht davor, später zu höheren Beiträgen herangezogen zu werden.

Von insgesamt acht Urteilen sind sechs rechtskräftig. Zwei Verfahren sind mit Anträgen auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Göttingen, Urteile vom 15. April 2026 – unter anderem 3 A 295/23, 3 A 302/23 und 3 A 11/24

Cookie Consent mit Real Cookie Banner