
Braunschweig, 2. November 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Hotelneubau im Rahmen des Projekts „Stiftshöfe“ abgelehnt. Eine Nachbarin hatte sich gegen das geplante Hotel mit Bürogebäude auf dem Grundstück Hutfiltern 8 gewandt. Sie befürchtete insbesondere eine erdrückende Wirkung des Neubaus und eine erhebliche Verschlechterung der Belichtung ihres denkmalgeschützten Gebäudes.
Die 2. Kammer sah jedoch keine Verletzung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots. Eine unzumutbare Einengung des Nachbargrundstücks liege nicht vor. Dabei berücksichtigte das Gericht die historisch gewachsene, dichte Bebauung der Braunschweiger Innenstadt sowie die bereits bestehenden Gebäudehöhen in der Umgebung.
Auch eine wesentliche Verschlechterung der Belichtungssituation konnte das Gericht nicht feststellen. Auf eine Unterschreitung des Grenzabstands könne sich die Antragstellerin ebenfalls nicht berufen, da ihr eigenes Gebäude den vorgeschriebenen Abstand in vergleichbarer Weise unterschreite. Gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2026 ist eine Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Aktenzeichen: VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Oktober 2026 – 2 B 356/26



