
Berlin, 27. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden darf. Der entsprechende Eintrag des Bundesministeriums des Innern ist im Eilverfahren untersagt worden.
Gericht untersagt Extremismus-Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2024
Der als gemeinnützig anerkannte Verein bildet die deutsche Sektion eines europäischen Dachverbands und versteht sich nach seiner Satzung als Plattform für Personen jüdischer Herkunft, die sich für Völkerverständigung und eine Friedenslösung im Nahostkonflikt einsetzen. Im Verfassungsschutzbericht 2024 war der Verein als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus eingestuft worden. Zur Begründung wurde unter anderem auf eine angebliche Ablehnung des Existenzrechts Israels sowie eine Verharmlosung oder Rechtfertigung terroristischer Gewalt verwiesen.
Die 1. Kammer gab dem Eilantrag des Vereins statt. Nach Auffassung des Gerichts reicht die vorgelegte Begründung nicht aus, um die Einstufung als gesichert extremistisch zu tragen. Zwar lasse sich aus einer Gesamtschau der Materialien eine kritische Haltung gegenüber dem Staat Israel und teilweise Verständnisäußerungen für Gewalt ableiten. Es fehle jedoch an der gesetzlich erforderlichen Feststellung einer Gefährdung auswärtiger Belange durch Gewalt oder entsprechende Vorbereitungshandlungen.
Auch eine gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtete Bestrebung sei nicht hinreichend belegt. Dafür müssten nach dem Gericht aktive Gewaltpropaganda oder die Förderung schwerwiegender völkerrechtswidriger Handlungen in internationalen Beziehungen nachweisbar sein. Entsprechende eindeutige Feststellungen, etwa eine klare Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe, seien unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht ausreichend sicher feststellbar.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.





