
Berlin, 6. Mai 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Entzug der Freizügigkeit einer irischen Staatsangehörigen durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) für rechtswidrig erklärt. Die Behörde hatte die Maßnahme mit Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten begründet und der Frau die Abschiebung nach Irland angedroht. Gegen diese Entscheidung setzte sich die Klägerin erfolgreich zur Wehr.
Keine hinreichende Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Die Klägerin lebt seit 2022 in Deutschland. In den Jahren 2024 und 2025 führte die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Ermittlungsverfahren gegen sie, unter anderem wegen des Verdachts auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der Verwendung von Parolen sowie einer Beteiligung an der Besetzung eines Gebäudes der Freien Universität Berlin. Das LEA stellte daraufhin im März 2025 den Verlust der Freizügigkeit fest. Ein Eilantrag der Klägerin gegen diese Entscheidung hatte bereits zuvor Erfolg.
Die 21. Kammer gab nun auch der Klage in der Hauptsache statt. Zur Begründung führte das Gericht aus, von der Klägerin gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus. Sie sei zu keinem Zeitpunkt strafrechtlich verurteilt worden, sämtliche Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden, eine Anklage habe es nicht gegeben. Auch eine strafbare Beteiligung an der Gebäudebesetzung habe nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden können.
Darüber hinaus sah das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefährdung unabhängig von strafrechtlich relevantem Verhalten. Die gegen die Klägerin geführten Verfahren hätten sich im Bereich einfacher Kriminalität bewegt und rechtfertigten keinen Eingriff in das unionsrechtlich garantierte Freizügigkeitsrecht.
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.






