
Berlin, 25.09.2026 (JPD) – Ein zwölfjähriger Schüler darf nach dem Versprühen von Pfefferspray in einer Schultoilette für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag des Fünftklässlers gegen die sofortige Suspendierung zurückgewiesen.
Der Schüler hatte gemeinsam mit einem Mitschüler Reizgas in einer Schultoilette versprüht. Mehrere Schüler und Lehrkräfte klagten anschließend über Atemwegsbeschwerden sowie Haut- und Augenreizungen. Polizei und Rettungskräfte kamen zum Einsatz.
Die Einlassung des Antragstellers, er habe das Spray für ein sogenanntes „Furzspray“ gehalten, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Nach Angaben weiterer Mitschüler sollen die beiden Schüler zudem darüber gesprochen haben, das Spray auch im Klassenraum einzusetzen, um Unterrichtsausfall herbeizuführen.
Angesichts der erheblichen Beeinträchtigung des Schulfriedens und bereits früherer Erziehungsmaßnahmen sei der Ausschluss für die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer von zehn Schultagen gerechtfertigt. Das Unterrichtsmaterial werde dem Schüler während der Suspendierung zur Verfügung gestellt.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Aktenzeichen: VG 3 L 511/26





