Berlin, 02. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Land Berlin das Stellenbesetzungsverfahren für die Präsidentenstelle des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) fortsetzen muss. Der Abbruch des Verfahrens durch die Senatsverwaltung sei nicht ausreichend begründet worden.

Verwaltungsgericht Berlin: Verfahren zur LAF-Präsidentenstelle muss weiterlaufen

Die Stelle der LAF-Präsidentin bzw. des LAF-Präsidenten war im Juli 2024 für den Amtsantritt zum 1. Januar 2025 ausgeschrieben worden. Nach Auswahlgesprächen im Oktober 2024 brach die zuständige Senatsverwaltung im November das Verfahren ab und verwies auf geplante organisatorische Veränderungen. Das Verwaltungsgericht stellte nun klar, dass für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ein nachvollziehbarer sachlicher Grund erforderlich sei. Die vorgelegten Unterlagen enthielten jedoch keine hinreichende Darlegung, welche Änderungen im Anforderungsprofil tatsächlich vorgesehen seien.

Die Richter betonten, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch aller Kandidaten eine transparente Begründung erfordere. Da die geplante Neuordnung des Landesamts bereits vor der Ausschreibung bekannt gewesen sei, könne sie nicht nachträglich als Abbruchgrund angeführt werden. Das Land muss das laufende Verfahren deshalb fortführen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner