
Landshut, 28.10.2026 (JPD) – Nach dem Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten gegen Bundeswehrsoldaten während der Übung „Marshal Power – Orange Road II“ in Erding hat die Staatsanwaltschaft Landshut ihre Untersuchungen abgeschlossen. Nach ihrer Bewertung liegt weder bei den beteiligten Polizeibeamten noch bei den Verantwortlichen der Bundeswehr strafbares Verhalten vor. Das Vorermittlungsverfahren wurde gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Der Vorfall ereignete sich am 22. Oktober 2025 auf dem Gelände der Straßenmeisterei Erding. Eine Passantin hatte die Polizei verständigt, nachdem sie dort stationierte Bundeswehrsoldaten nicht als solche erkannt hatte.
Die eintreffenden Polizeibeamten gingen zunächst von einer möglichen Bedrohung aus. Nachdem Soldaten einer Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, nicht nachgekommen waren, gab ein Beamter Warnschüsse ab. Ein weiterer Soldat hielt die Polizeikräfte für Teilnehmer des Übungsszenarios und schoss mit Platzpatronen auf sie. Die Beamten gingen von einem tatsächlichen Angriff aus und erwiderten das Feuer mit scharfer Munition. Ein Soldat erlitt dabei einen Streifschuss im Gesicht.
Staatsanwaltschaft sieht unvermeidbaren Irrtum
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gingen die Beamten irrtümlich von einer Notwehrlage aus. Dieser Irrtum sei unter den konkreten Umständen unvermeidbar gewesen, weshalb ihnen kein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei.
Das Bayerische Landeskriminalamt hatte unter anderem 48 Zeugen vernommen, die Kommunikation zwischen Polizei und Bundeswehr ausgewertet und waffentechnische Untersuchungen durchgeführt. Auch den Strafanzeigen zweier beteiligter Soldaten gegen die Polizeibeamten wurde keine Folge gegeben.



