Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat im  Zusammenhang mit einem Tatgeschehen vom 17.06.2023 am Hauptbahnhof Peine beim  Landgericht Hildesheim die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens  beantragt.

Dem 29-jährigen Beschuldigten wird  vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit eine gefährliche Körperverletzung  und eine Bedrohung begangen zu haben. Dabei habe er sich am 17.06.2023 mit  einer Armbrust bewaffnet zum Hauptbahnhof Peine begeben, wo er auf einen dort  befindlichen Mann geschossen haben soll, in dessen Rücken der Pfeil dann  stecken blieb. Während der Zeuge fliehen konnte, soll der Beschuldigte diesen  verfolgt haben, wobei er auf seinem Weg einen weiteren Mann unter Vorhalt der  Armbrust bedroht haben soll. Dabei habe er den Eindruck erweckt, dass er mit der  geladenen Armbrust auf den Kopf des weiteren Zeugen schießen werde. Der  Beschuldigte habe sich jedoch kurze Zeit später wieder auf die Verfolgung des  verletzen Zeugen gemacht, den er dann im Bahnhofsgebäude angetroffen haben  soll. Obwohl ihm eine weitere Schussabgabe möglich gewesen sein soll, habe er  dann von der weiteren Tatausführung Abstand genommen. Anschließend kam es dann  zur Festnahme des Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft wertet die  Schussabgabe nunmehr als gefährliche Körperverletzung. Hinsichtlich eines  versuchten Totschlages hat der Beschuldigte erkannt, dass die einmalige Schussabgabe  nicht ausreichend ist, um den Tod des Zeugen herbeizuführen. Trotz der  bestehenden Möglichkeit weitere Schüsse abzugeben, hat der Beschuldigte dann  freiwillig weitere Handlungen eingestellt, sodass anzunehmen ist, dass er  strafbefreiend vom versuchten Totschlag zurückgetreten ist.

Es wurde ein psychiatrisches Gutachten  eingeholt, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte aufgrund einer  paranoiden Schizophrenie nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht  seiner Handlungen einzusehen. Im Rahmen der Erkrankung sei es zu Wahrnehmung  von imperativen Stimmen gekommen, die den Beschuldigten zur Tötung von Menschen  aufgefordert haben sollen.Das Sicherungsverfahren soll  dazu dienen, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In einem solchen befindet er sich bereits vorläufig aufgrund  eines Beschlusses des Amtsgerichts Hildesheim.  Diesbezüglich kommt das Gutachten zu dem  Schluss, dass weitere erhebliche Straftaten von dem Beschuldigten aufgrund der  Erkrankung zu erwarten seien.

(c) Staatsanwaltschaft Hildesheim, 27.09.2023

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