Hamburg, 15. Oktober 2025 (JPD) – Im sogenannten White-Tiger-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen einen 21-jährigen Mann erhoben. Ihm werden insgesamt 204 Straftaten zur Last gelegt, die er als Jugendlicher oder Heranwachsender über das Internet begangen haben soll. Die Taten sollen sich gegen mehr als dreißig Kinder und Jugendliche gerichtet haben und Delikte gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit sowie die sexuelle Selbstbestimmung umfassen.


Hamburg: Anklage im „White-Tiger-Verfahren“ wegen über 200 mutmaßlicher Taten

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erstrecken sich die nun angeklagten Handlungen über den Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023. Gegenstand der Anklage sind unter anderem ein vollendeter und fünf versuchte Morde, die dem Beschuldigten als mittelbarem Täter zugerechnet werden sollen. Der Fall gilt als einer der umfangreichsten jugendstrafrechtlichen Komplexverfahren der letzten Jahre in Hamburg.

Der Angeschuldigte steht zudem im Verdacht, am 17. Juni 2025 – dem Tag seiner Festnahme und einer zweiten Hausdurchsuchung – mehrere Waffen ohne Genehmigung besessen zu haben. Laut Anklageschrift wurden bei ihm ein Schlagring, zwei Messer und ein Totschläger sichergestellt.

Weitere Ermittlungen zu Datenträgern laufen

Die Auswertung der an diesem Tag beschlagnahmten Datenträger dauert noch an. Diese Untersuchungen führt die Staatsanwaltschaft in einem getrennten Verfahren fort. Die Ermittler prüfen insbesondere, ob weiteres belastendes Material auf den Geräten vorhanden ist.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit teilweise noch jugendlich war, ist die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg zuständig. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, wird die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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