
Hamburg, 16. Oktober 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim Landgericht Hamburg die Durchführung eines Sicherungsverfahrens gegen eine 39-jährige Frau beantragt, die am 23. Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof mehrere Personen mit einem Messer attackiert haben soll. Ziel des Verfahrens ist die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Laut Antrag soll die Frau unter anderem versuchten Totschlag in 21 Fällen begangen haben, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Sicherungsverfahren nach Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof
Der Vorwurf lautet, dass die Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Gemüsemesser wahllos auf Reisende und Passanten in den stark frequentierten Gleisen 13 und 14 des Hauptbahnhofs eingestochen haben soll. Sechs Personen konnten den Angriffen ausweichen, fünfzehn Geschädigte erlitten zum Teil erhebliche Schnitt- und Stichverletzungen.
Darüber hinaus wird der Frau ein früherer Angriff aus Januar 2025 in Schleswig-Holstein zur Last gelegt. Sie soll versucht haben, ihren Vater mit einer Schere zu töten, wobei dieser mehrere Stichverletzungen am Schulter- und Oberarmbereich erlitt. Die Tat wurde durch das Eingreifen der Mutter verhindert. Die Ermittlungen in Schleswig-Holstein wurden zunächst von der Staatsanwaltschaft Lübeck geführt, gingen jedoch nach dem Hamburger Vorfall in deren Zuständigkeit über.
Die Beschuldigte leidet nach Angaben der Staatsanwaltschaft an paranoider Schizophrenie mit Realitätsverkennung. Eine fachärztliche Begutachtung ergab, dass ihre Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt vollständig aufgehoben gewesen sein dürfte. Das Sicherungsverfahren soll klären, unter welchen Bedingungen eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgen kann.