Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 16.05.2023 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.
Dem Angeschuldigten wird das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).
Björn Höcke ist im Ergebnis der Ermittlungen hinreichend verdächtig, in einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) am 29.05.2021 in Merseburg die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ verwendet zu haben, wobei er um Herkunft und Bedeutung dieser Formel gewusst haben soll.
Der Angeschuldigte hat über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.
Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(c) StA Halle, 05.06.2023