Ein mittlerweile 20 Jahre alter Berliner soll als Angehöriger der „Letzten Generation“ im Juni 2023 auf Sylt und in Neustadt in Holstein erheblichen Sachschaden angerichtet haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage wegen drei Fällen der Sachbeschädigung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. (Nach §§ 32, 108 des Jugendgerichtsgesetzes bestimmt sich die Zuständigkeit von Staatsanwaltschaft und Gericht nach dem Wohnsitz des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Anklageerhebung.)
Am 8. Juni 2023 soll der damals 19-Jährige mit drei gesondert verfolgten Mittätern mittels präparierter Feuerlöscher in einer Hotelbar in Westerland (Sylt) die Möbel mitsamt Lebensmitteln und Getränken mit orangener Farbe und orangenem Pulver besprüht haben. Der Sachschaden soll sich auf knapp 37.000 Euro belaufen.
Am 16. Juni soll dieselbe Personengruppe rund um den Angeschuldigten die Fassade einer Galerie in Kampen (Sylt) mit orangener Farbe besprüht haben. Die Kosten der Beseitigung der Farbreste und Schäden sollen sich hier auf knapp 68.000 Euro belaufen.
Am 20. Juni schließlich soll der Angeschuldigte mit fünf anderen Personen, darunter auch die drei Tatbeteiligten vom 8. und 16. Juni, im Hafen eine Privatyacht großflächig orange besprüht und sich an der Bordwand festgeklebt haben. Hier soll sich der Sachschaden auf mindestens 250.000 Euro belaufen.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 09.09.2024