
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es in Niedersachsen drei neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung jugendgefährdender Inhalte, darunter eine in Aurich für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft Aurich wurde personell ausgebaut und rechnet mit rund 240 Verfahren monatlich – mit spürbaren Auswirkungen auch auf das Amtsgericht Aurich.
Um gewaltdarstellende, pornographische und sonst jugendgefährdende Inhalte noch wirksamer bekämpfen zu können, wurden zum 01.07.2025 in Niedersachsen drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet. Für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg undOsnabrück) ist nunmehr die Staatsanwaltschaft Aurich zuständig. Weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften wurden in Hannover und Göttingen für die Bezirke der Generalstaatsanwaltschaften in Celle und Braunschweig eingerichtet. Die bisherige Zentralstelle zur Bekämpfung von gewaltdarstellender,pornographischer und sonst jugendgefährdender Inhalte bei der Staatsanwaltschaft Hannover wird ihre Tätigkeit als landesweite Zentralstelle zur Bearbeitung von herausgehobenen Verfahren in diesem Bereich fortsetzen.
Der Standort Aurich wird durch die Ansiedlung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft deutlich gestärkt. Zur Bewältigung der neuen Aufgaben wurden neue Stellen geschaffen und die Staatsanwaltschaft Aurich personell verstärkt. Die neue Abteilung besteht derzeit aus vier Dezernentinnen und Dezernenten. Unter Zugrundelegung der Erfahrungen der bisher zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover wird mit ca. 240 Verfahren monatlich zu rechnen sein, so dass die Abteilung perspektivisch noch weiter anwachsen wird.
Auswirkungen wird die in Aurich zentralisierte Bearbeitung der Verfahren insbesondere auf das AmtsgerichtAurich haben, wo entsprechende ermittlungsrichterliche Beschlüsse erwirkt werden.
Staatsanwaltschaft Aurich, 09.07.2025