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Eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus bedarf der Zustimmung des Beschwerdegegners, (vgl. § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO). Wenn der Verfahrensbevöllmächtigte es versäumt, diese Zustimmung einzuholen, dann beruht die Fristversäumung alleine auf seinem Verschulden. Der Bundesgerichtshof stellet weiter fest, dass die Vorinstanz keine Hinweispflicht bezüglich der drohenden Verfristung hatte, da
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Verfahren aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt entschieden. Die Klägerin des Verfahrens 9 C 9.20 ist Eigentümerin eines bereits am 3. Oktober 1990 an die damalige Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücks in Seddiner See (Brandenburg). Anfang der 1990er Jahre
Mit Beschluss vom 05. Oktober 2021 (5 StR 290/21) hat der 5. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Der Angeklagte war durch das Landgericht Berlin u.a. wegen sieben Vergewaltigungen im Berliner Stadtgebiet und im Umland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist somit rechtskräftig. Quelle:
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. August 2020 zum Neubau der Eisenbahnstrecke 1249 Hamburg-Hasselbrook – Ahrensburg-Gartenholz, Bau-km 100,000 bis 103,114 (Planfeststellungsabschnitt 1), ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der S-Bahnlinie 4 in Hamburg, Planungsabschnitt 1. Die Deutsche Bahn plant den Bau der S-Bahnlinie
Der Bundespräsident hat Dr. Daniel Reichelt und Dr. Carmen Vogt-Beheim zum Richter bzw. Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 178 vom 01.10.2021
Heute hat die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gabriela Bähr ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten. Frau Bähr wurde 1961 in Berlin geboren. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Bähr Anfang Juni 1990 bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Berlin. Im März 1991 wechselte sie zur Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin und anschließend im Juni 1992 zur Senatsverwaltung
Heute hat Richterin am Oberverwaltungsgericht Yvonne Hellmann ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten. Frau Hellmann wurde 1975 in Wolfsburg geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung begann sie im Oktober 2007 ihre richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Arnsberg. Von Februar 2011 bis Dezember 2013 war Frau Hellmann als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im April 2015 folgte
Der Bundespräsident hat den Richter am Sächsischen Landessozialgericht Karsten Neumann mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Neumann, geboren 1971 in Brehna ist gelernter Instandhaltungsmechaniker. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1999 in den Justizdienst des Freistaats Sachsen ein und wurde am Arbeitsgericht Leipzig eingesetzt. Ab September
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Ingrid Schmidt, ist mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand getreten. Im Rahmen einer Feierstunde wurde sie heute im Bundesarbeitsgericht durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verabschiedet. Der Minister sprach ihr im Namen des Bundespräsidenten für die dem deutschen Volk geleisteten treuen Dienste Dank und
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 30. September 2021 entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind(Aktenzeichen B 9 V 1/19 R). Die Mutter des Klägers war während ihrer Schwangerschaft Soldatin auf Zeit. Die ambulante und stationäre Schwangerschaftsbetreuung einschließlich der geburtshilflichen Behandlung erfolgte nicht
Die von den Krypto-Handys der Firma EncroChat gewonnenen Daten können in deutschen Strafverfahren verwertet werden. Dies hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Frank Schreiber entschieden (Beschluss vom 21.07.2021, Az. III-2 WS 96/21). Französischen Behörden war gemeinsam mit belgischen Ermittlern die Entschlüsselung der über die Plattform von EncroChat
Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hat mit Beschluss vom 30. August 2021 die durch französische Ermittlungsbehörden erhobenen „EncroChat“-Daten als zulässiges Beweismittel in einem deutschen Strafverfahren gewertet und eine auf diesen Daten basierende Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Entscheidung lag folgender Verfahrensgang zugrunde: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte am 6. Mai 2021 Anklage zum