Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zurückgewiesen, mit der sie geltend gemacht hat, der Deutsche Bundestag hätte bei der Wahlrechtsreform im Jahr 2023 die Erfordernisse von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge abschaffen oder modifizieren müssen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Verpflichtung zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften für Landeslisten und Direktkandidaten bei der kommenden Bundestagswahl als unzulässig abgelehnt.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen die SSS-Software Special Service GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.
Das LSG hat die Antragsgegnerin verpflichtet, der Antragstellerin über die bewilligten228 Euro hinaus weitere 15 Euro zu zahlen, und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen. Das LSG hat klargestellt, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, ab dem auf die Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder einer Abschiebungsanordnung folgenden Tag nur eingeschränkte Leistungen erhalten. Wenn die Voraussetzungen einer Leistungseinschränkung vorlägen, müsse diese grundsätzlich erfolgen. Die Antragsgegnerin habe kein Ermessen.
Die von der Stadt Neustadt/Weinstraße (im Folgenden: Beklagte) gegenüber der Veranstalterin (im Folgenden: Klägerin) einer für Sonntag, den 19. Mai 2024 angemeldeten Versammlung in Neustadt/Weinstraße angeordnete Auflage – Begrenzung des Einsatzes von Trommlern und Musikanten auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln – war rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. in einem Urteil vom 9. Dezember 2024 entschieden.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik Bezug nimmt, seitens des Vermieters gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs seit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des Art. 232 § 2 EGBGB in Verbindung mit den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gekündigt werden kann.
Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Dienstag Dr. Alexander Wachter zum neuen Präsidenten am Landgericht Kassel ernannt. Er tritt zum 1. Januar 2025 die Nachfolge seines Vorgängers Daniel Kämmerer an, der als Abteilungsleiter ins Justizministerium gewechselt war.
Mit heute zugestelltem Beschluss der für das Außenwirtschaftsrecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat diese den Eilantrag eines palästinensischen Antragstellers aus Gaza gegen die einem deutschen Unternehmen erteilte Genehmigung zur Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Israel abgelehnt.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW), Prof. Dr. Messari-Becker, gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand abgelehnt.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 13.12.2024 die Gestaltung der Internetseite einer Kölner Fluggesellschaft, auf der Flüge mit „CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“ beworben wurden, wegen irreführender Werbung für unzulässig erklärt.
Dem Polizeikommissar war von der zuständigen Kreispolizeibehörde Heinsberg vorgeworfen worden, im Mai 2024 unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Pkw zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
Durch Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, ist Dr. Hartwig Kasten zum neuen Präsidenten des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt ernannt worden. Der 56 Jahre alte Volljurist übernimmt die Führungsaufgabe am Freitag dieser Woche (20. Dezember 2024).