Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in dem Vorlageverfahren der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. „Initiative Berlin autofrei“ – VerfGH 43/22 – für Mittwoch, den 2. April 2025, 10.30 Uhr, einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Das Volksbegehren
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist vorläufig verpflichtet, der Axel Springer-Verlagsgruppe Auskunft darüber zu geben, ob an einem zwischenzeitlich verstorbenen Patienten nach der Implantation eines Cardiobandes eines bestimmten Herstellers weitere medizinische Eingriffe vorgenommen worden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.
Mutmaßlich in der Annahme, seine Tochter beschützen zu müssen, soll ein inzwischen 51 Jahre alter Mann gemeinsam mit seiner Ehefrau die Geburtstagsgäste der Tochter angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zum Landgericht Berlin I erhoben.
Die Regelungen im Polizeigesetz NRW sind mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, weil die Anordnung einer längerfristigen Observation unter gleichzeitiger Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen keine dafür hinreichend hohe und bestimmte Eingriffsschwelle als Anlass der Überwachung voraussetzt. Erforderlich ist entweder eine konkrete oder eine wenigstens konkretisierte Gefahr.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat Katrin Jungclaus mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zur neuen Präsidentin des Landgerichts Köln ernannt. Die 57-jährige Juristin folgt damit auf Roland Ketterle, der Ende Dezember 2024 in den Ruhestand getreten ist.
Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Lars Ostwaldt und Leitenden Ministerialrat Dr. Felix Tausch jeweils zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Heute haben Dr. Fabian Scheffczyk und Dr. Max Plog ihre Ämter als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten.
Auf einem Internetportal zur Anwaltssuche soll die Angeklagte 50-Jährige jedenfalls zwischen dem 6. und dem 18. Juni 2024 für ihre angebliche Kanzlei geworben haben, indem sie als „Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeiten“ auf ihre Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht sowie Urheber- und Medienrecht verwies, behauptete, als „Beste Unternehmensjuristin 2023“ ausgezeichnet worden zu sein und ihren Mandanten „als Anwältin mit Rat und Tat zur Seite zu stehen“.
Gegen 01:30 Uhr am 01.01.2023 kam es in München-Trudering zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Nachbarn, in deren Folge der inzwischen verurteilte Täter zwei gläserne Bierflaschen sowie einen Aschenbecher von dessen Balkon auf die Gruppe im Nachbargarten warf.
Commercial Court am OLG voraussichtlich ab Sommer 2025 – Fortsetzung des Umbaus des Justizstandortes Konstablerwache – Digitalisierung nun auch im Strafrecht – Dieselverfahren deutlich abgeebbt – Staatsschutz weiterhin hochbelastet.
Den Zahlbeträgen, die in der am 29.11.2024 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, liegt ein Kindergeld von 250 € zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 ab Januar 2025 auf 255 € erhöht worden.