Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 5. Februar 2025 entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt.
Der erneute Abbruch des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Stelle der Präsidentin bzw. des Präsidenten bei der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur war nach Auffassung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover rechtswidrig. Mit Beschluss vom 04.02.2025 verpflichtete das Gericht das Ministerium im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, das Auswahlverfahren für diese Stelle fortzusetzen.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage eines Teilnehmers an einer einmaligen Kampfsportveranstaltung in Bad Wildungen als unzulässig abgewiesen. Die Polizei hatte das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und Personalien festgestellt. Dies mit der Begründung, dass die Veranstaltung in Wirklichkeit der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient habe.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute die Beschwerde des Südwestrundfunks (SWR) gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) zurückgewiesen, mit der dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Teilnahme an den am 12.02.2025 stattfindenden Sendungen „Wahlarena Baden-Württemberg“ bzw. „Wahlarena Rheinland-Pfalz“ ermöglicht wurde.
Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Angelika Justen mit Wirkung zum 1. März 2025 zur neuen Direktorin des Amtsgerichts Weißenburg i.Bay. ernannt. Sie folgt damit dem vormaligen Amtsgerichtsdirektor Christian Freudling nach, welcher mit Ablauf des 31. Dezember 2024 in den Ruhestand eingetreten ist. Angelika Justen begann ihre Laufbahn in der bayerischen Justiz im Oktober 1993 als
Der Richterwahlausschuss hat heute Dr. David Heldmann zum Vizepräsidenten des Hamburger Landgerichts gewählt. Er folgt auf Birte Meyerhoff, die seit Herbst vergangenen Jahres Präsidentin des Landgerichts ist.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München II hat am 04.02.205 den 49-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind.
Nach den Feststellungen des Senats bemühte sich Mohammad A. spätestens seit Ende Mai 2023 per Instant Messenger um Kontakt zu Mitgliedern des IS in der ernstlichen Absicht, einen terroristischen Anschlag in Europa vorzubereiten und durchzuführen. Dazu ließ er sich von Chatpartnern in der Herstellung von Sprengstoffen unterweisen. Hiermit wollte er zunächst eine Autobombe bauen, um sie bei einem Anschlag einzusetzen.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts Trier fuhr der Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Sechs Menschen erlagen ihren Verletzungen, die sie jeweils infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug davontrugen. Weitere zwölf Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.
Das hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 20. Januar 2025, das den Beteiligten nunmehr zugestellt wurde, festgestellt und die Klage eines in der Städteregion Aachen tätigen Realschullehrers auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Festsetzung von Erfahrungsstufen und mithin auf eine höhere Besoldung abgewiesen.
Der 58-jährige Angeklagte soll einem Häftling dienstrechtswidrig Informationen über Kontrollen in der JVA mitgeteilt haben – und dafür jeweils von einem Mitangeschuldigten aus dem Freigang Burger mitgebracht bekommen haben.