Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Am 24. Februar 2025 startete in Brandenburg die Pilotphase der elektronischen Akte (eAkte) in Strafsachen. Damit begibt sich Brandenburg auf den Weg zur vollständigen digitalen Aktenführung. Die eAkte ermöglicht in Ermittlungs- und Strafverfahren eine moderne, effiziente und medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Beklagten zur Zahlung von rund 7.900 Euro, berücksichtige aber ein anteiliges Mitverschulden des Klägers, weil dieser die Sachen des Beklagten nicht einfach im Wege der Selbsthilfe wegräumen durfte.
Die im Frühjahr 2021 an Grundschulen im Land Brandenburg nach der 7. SARS-CoV 2-Eindämmungsverordnung bestehende Maskenpflicht war ebenso rechtmäßig wie das Gebot, die Schule nur mit negativem Testergebnis zu betreten. Das hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts am 22. Januar 2025 in einem Normenkontrollverfahren entschieden. Die Antragsteller – Eltern und ihr minderjähriger Sohn – waren berechtigt,
Nach den Feststellungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth erschoss der Angeklagte am Abend des 24. Oktober 2022 auf einer belebten Straße in der Nürnberger Südstadt Sahan Ö. und fügte Orhan A. mit drei weiteren Schüssen schwere Verletzungen zu. Er wurde deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll die Frage beantworten, ob das Unionsrecht dahin auszulegen ist, dass ein Doppelstaater, der von Geburt an die polnische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und der sich nach einem mehrjährigen Aufenthalt in dem ersten Mitgliedstaat (hier: Polen) dauerhaft in dem zweiten Mitgliedstaat (hier: Deutschland) aufhält, seinem drittstaatsangehörigen geschiedenen Ehegatten ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vermitteln kann. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschwerdeverfahren bestätigt.
Issa Al H. ist Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Aus dieser Einstellung heraus entschloss er sich, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG (sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht) setzt keine Volljährigkeit des Ausländers voraus. Minderjährige sind von dem Erfordernis der Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung befreit, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Um das Fitnessstudio nutzen zu können, seien die Mitglieder gezwungen, das Drehkreuz unter Verwendung des ihnen überlassenen Zutrittsmediums zu passieren, worin eine Machtposition des Inhabers liege – eine andere Möglichkeit zur Nutzung gebe es nicht. Darin sah das Landgericht Bamberg eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung bestätigt, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen. Die Klägerin habe bereits kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes zur Begründung von Ansprüchen nach § 84 AMG dargelegt.
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (26. Februar 2025) unter Leitung der Richterin am Oberlandesgericht Alexandra Poling-Fleuß mit zwei Beschlüssen zugunsten eines weltweit tätigen Softwareunternehmens aus den USA und seines deutschen Tochterunternehmens (Beschwerdeführerinnen) entschieden und zwei vom Bundeskartellamt im März 2024 erlassene Kostenbeschlüsse aufgehoben.
Die Klage des südpfälzischen Vereins „Bürgerinitiative Bienwald – für das bessere Verkehrskonzept“ gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Rad- und Gehweges durch Teile des Bienwaldes ist unbegründet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.