Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht gesamtschuldnerisch für den ausstehenden Sanierungsbeitrag der insolventen Projekt IZ Hannover GmbH haftet (Az. 480 C 7761/24). Eine gesamtschuldnerische Haftung lasse sich weder aus der Gemeinschaftsordnung noch aus dem gerichtlichen Vergleich der Eigentümer ableiten, so das Gericht. Eine Ausfallhaftung könne nur durch eindeutige vertragliche Regelung begründet werden – eine solche lag im vorliegenden Fall nicht vor.
Ein Sturz infolge des Verschluckens beim Kaffeetrinken während einer verpflichtenden Baustellenbesprechung kann ein Arbeitsunfall sein – das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im konkreten Fall habe das Kaffeetrinken auch betrieblichen Zwecken gedient, etwa der Förderung der Konzentration und des kollegialen Austauschs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 die Entwässerungsgebührenortsgesetze der Jahre 2020 bis März 2024 für unwirksam erklärt. Grund ist die fehlende getrennte Abrechnung von Schmutz- und Regenwasser bei Grundstücken mit weniger als 1.000 m² versiegelter Fläche – ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde nicht zugelassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis auch dann regulär mit Fristablauf endet, wenn der Beschäftigte währenddessen in den Betriebsrat gewählt wurde. Ein Anspruch auf einen unbefristeten Folgevertrag besteht nur, wenn die Nichtverlängerung nachweislich eine Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts darstellt – was im konkreten Fall nicht festgestellt werden konnte. Der Kläger blieb mit seiner Revision erfolglos.
Mit Beschluss vom 5. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag gegen die Untersagung der Nutzung zweier Wohnungen in einem Gebäude im Donnersbergkreis abgelehnt.
Ein Werkunternehmer aus Rheinland-Pfalz erhält 75 % seines Werklohns zugesprochen, obwohl der Kunde auf ein falsches Konto überwiesen hatte – mutmaßlich nach einem Hackerangriff. Das Landgericht Koblenz urteilte, dass der Unternehmer zwar gegen die DSGVO verstoßen habe, den größeren Fehler jedoch der Kunde beging, der zweifelhafte Kontodaten nicht hinterfragte. Die Zahlung auf ein Fremdkonto entlastet den Besteller daher nur teilweise.
Die Bauarbeiten auf der Landesstraße L 20 zwischen Velten und Pinnow zur Verbesserung der Straßenverhältnisse dürfen beginnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute in einem Eilverfahren entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert.
Nordrhein-Westfalen stärkt durch eine Neuregelung der Justizzuständigkeit die Spezialisierung seiner Gerichte. Ab Juli 2025 erhalten die Oberlandesgerichte Hamm und Köln sowie das Landgericht Aachen neue landesweite Zuständigkeiten in komplexen Rechtsgebieten wie Umweltrecht, Transportrecht und Berufsrecht. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Rechtsprechung.
Wenige Wochen nach einer Corona-Schutzimpfung traten bei einer jungen Frau aus dem Allgäu starke Kopfschmerzen auf. Dieser zeitliche Zusammenhang genügt jedoch nicht für die Annahme eines Impfschadens, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg klargestellt hat.
Verkauft eine Kommanditgesellschaft ein Grundstück an eine andere Kommanditgesellschaft ist dies auch dann ein Kaufvertrag mit einem Dritten im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 463 BGB, wenn es sich auf Verkäufer- und Käuferseite jeweils um Einpersonen-GmbH & Co. KGs mit demselben alleinigen Anteilsinhaber handelt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Parallelverfahren entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit rechtmäßig darüber informiert hat, einem Energieunternehmen die Belieferung von Haushaltskunden untersagt zu haben. Auch die namentliche Nennung und der Hinweis auf Gesetzesverstöße im Rahmen der Pressemitteilung vom Juli 2023 seien zulässig gewesen. Die Transparenz des behördlichen Handelns und das öffentliche Informationsinteresse überwiegen laut BGH die Interessen des betroffenen Unternehmens.
Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Juni 2025 in Halle (Saale) den irakischen Staatsangehörigen Azhar K. festnehmen lassen. Er steht im Verdacht, Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat (IS)“ gewesen zu sein und zwischen 2014 und 2016 in deren Kampfeinheiten im Irak gekämpft zu haben. Grundlage der Festnahme ist ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2025.